Jugendordnung des Spiel- und Turnvereins Lövenich 1919 e.V.
Mitglieder der Jugendabteilung des Spiel- und Turnvereins
1919 e.V. Lövenich sind alle weiblichen und männlichen
Jugendliehen sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.
Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich selbständig
und entscheidet über die Verwaltung der ihr zuflieBenden
Mittel.
Aufgaben der Jugendabteilung sind unter Beachtung der
Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen, sozialen
Rechtsstaates:
a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit.
b) Pflege der sportliehen Betätigung zur körperlichen
Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude.
c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit
der Situation der Jugendliehen in der modernen
Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur
Einsicht in gesellsehaftliehe Zusammenhänge.
d) Entwicklung neuer Formen des Sportes. der Bildung
und zeitgemäBer Gesellung.
e) Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen.
f) Pflege der internationalen Verständigung.
Organe der Jugendabteilung sind:
der Vereinsjugendtag
der Vereinsjugendausschuß
a) Die Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das oberste Organ der Jugendabteilung. Sie bestehenn aus allen Mitgliedern der Jugendabteillingen die daS 14. Lebensjahr vollendet
und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Altersgrenze gilt nicht für die gewählten oder
berufenen Mitarbeiter.
b) Aufgaben der Vereinsjugendtage sind:
1. Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des
Vereinsjugendausschusses.
2. Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses
des Vereinsjugendausschusses.
3. Beratung der Jahresrechnung und Verabsehiedung des
Haushaltsplanes.
4. Entlastung des Vereinsjugendausschusses.
5. Wahl des Vereinsjugendausschusses.
6. Wahl der Delegierten zu Jugendtagungen auf Kreis-/
Stadtebene, zu denen der Verein Delegationsrecht hat.
7. Beschlußfassung über vorliegende Anträge.
c) Der ordentliche Vereinsjugendtag findet alle 2 Jahre statt.
Er wird zwei Wochen vorher vom Vereinsjugendausschuß unter
Bekanntgabe der Tagesordnung und der evtl. Anträge durch
Aushang einberufen.
Auf Antrag van 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder des
Vereinsjugendtages oder eines mit 50% der Stimmen gefaßten
Beschlusses des Vereinsjugendausschusses muß ein
auBerordentlicher Vereinsjugendtag innerhalb von zwei
Wochen mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen stattfinden.
d) Der Vereinsjugendtag wird beschlußunfähig, wenn die Hälfte
der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigen Teilnehmer
nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, daß die
Beschlußunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag
vorher festgestellt ist.
e) Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit
der anwesenden Stimmberechtigten.
f) Die Mitglieder der Jugendabteilung haben je eine nicht
übertragbare Stimme.
a) Der Vereinsjugendausschuß besteht aus:
dem Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin bzw. der
Vorsitzenden und ihrem Stellvertreter
4 Beisitzer(innen)
und 2 Jugendvertreter, die z. Z. der Wahl noch Jugendliche
sind.
Als Beisitzer(innen) können auch Personen
mit speziellen Funktionen gewählt werden.
b) Der Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses vertritt
die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen. Er ist Mitglied des Vereinsvorstandes.
c) Die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werdeo von
dem Vereinsjugendtag alle 2 Jahre gewählt und bleiben
bis zur Neuwahl des Vereinsjugendausschusses im Amt.
d) In den Vereinsjugendausschuß ist jedes Vereinsmitglied
wählbar.
e) Der Vereinsjugendausschuß erfüllt seine Aufgaben im Rahmen
der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse
des Vereinsjugendtages.
Der Vereinsjugendausschuß ist für seine Beschlüsse dem
Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.
f) Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach
Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des
Vereinsjugendausschusses ist vom Vorsitzenden eine
Sitzung binnen 2 Wochen einzuberufen.
g) Der Vereinsjugendausschuß ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten
des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung
der der Jugendabteilung zufließenden Mittel.
h) Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann
der Vereinsjugendausschuß Unterausschüsse bilden.
Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendaussehusses.
Einzelheiten der Wettkämpfe regeln die Wettkampf-und
Spielordnungen der Fachverbände.
Die Selbstverantwortung der Jugendlichen für die Einhaltung
der geltenden Bestimmungen ist zu stärken.
Änderungen der Jugendordnung können nur von dem ordentlichen
Vereinsjugendtag oder einem speziell zu diesem
Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtag
beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung van
mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
Die vorstehende Jugendordnung wurde von dem Vereinsjugendtag am 23.05.1975 beschlossen.
Erkelenz, Lövenich den 23.05.1975